Notstromanlage als
Netzersatzaggregat

zur Gewährleistung einer Sicherheitsstromversorgung

Nach DIN 6280-13, VDE 0100-710
& VDE 0100-718 oder nach VDS CEA 4001

Wird rechtlich eine Notstromanlage als alternative Stromquelle gefordert,

in Form eines Netzersatzaggregates, sind alle einschlägigen behördlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen zu beachten, auch wenn sie hier nicht vollständig aufgeführt sind, z. B. DIN-Normen, wie DIN 6280 (insbesondere Teil 13), DIN-VDE-Normen, wie DIN VDE 0100 (insbesondere Teil 551 oder 560), DIN VDE 0100-710 (alte DIN VDE 0107), sowie DIN VDE 0100-718 (alte DIN VDE 0108), Bauordnungen der Länder, TA Luft, TA-Lärm und das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Notstromaggregat: was ist zu beachten?

Bei der Auswahl des Notstromaggregats sind:

  • Leistung und die Betriebsweise der Verbrauchsgeräte zu berücksichtigen, z. B. mögliche Laststöße, Anlaufströme von Elektromotoren, Oberschwingungsströme, Blindleistungsbedarf, Schieflast.
  • Die Aufstellung von Notstromaggregaten in feuergefährdeten Räumen ist nicht statthaft. Es wird empfohlen, Notstromaggregate mit Verbrennungskraftmaschinen mit ihren Hilfseinrichtungen, z. B. Starterbatterien, Schaltanlagen der Aggregatautomatik, in besonderen Räumen aufzustellen.
  • Die Räume müssen trocken und erforderlichenfalls beheizbar sein, damit eine Raumtemperatur von mindestens 5°C eingehalten werden kann. Eine ausreichende Lüftung des Aufstellungsraumes für Notstromaggregate muss sichergestellt sein.
  • Für Batterieräume ist DIN VDE 0510 zu beachten.
  • Verbrennungsabgase sind auf jeden Fall über besondere Leitungen ins Freie zu führen.
  • Auch bei Einsatz von Zapfwellengeneratoren, z. B. in der Landwirtschaft, empfiehlt sich die Aufstellung der Generatoren in besonderen Räumen bzw. an witterungsgeschützten Stellen. Bei der Auswahl des Aufstellungsortes ist auf gute Zugänglichkeit zu achten.

Sicherheitsstromversorgung
nach DIN 6280-13

Es gelten besondere Anforderungen an die gesamte Notstromanlage.

  • Lastübernahme innerhalb 15 sek.
  • KFZ-Starterbatterien sind nicht zulässig
  • Falldiesel Tankhöhe min. 50 cm über der Einspritzpumpe
  • Störmeldungen aufgeschaltet an eine ständig besetzte Stelle (GLT)

(Handelsübliche Baustellen- Stromerzeuger erfüllen diese Anforderung nicht.)

Wiederkehrende Prüfungen
nach der DIN 6280-13

  • Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen sind in der DIN VDE 0105 beschrieben.
  • Wiederkehrende Prüfungen für medizinisch genutzte Bereiche sind in der DIN VDE 0100-710 beschrieben.
  • Der Hersteller (Errichter) hat in der Betriebsanleitung den Betreiber auf die nachfolgend aufgeführten, notwendigen wiederkehrenden Nachweise aufmerksam zu machen. Die wiederkehrende Prüfung muss in Übereinstimmung mit den örtlichen/nationalen Vorschriften durchgeführt werden.
  • Funktionstest der Umschalteinrichtung: halbjährlich
  • Funktionstest des Isolationsüberwachungssystems: halbjährlich
  • Prüfen der Einstellwerte der Schutzgeräte durch visuelle Untersuchung: jährlich
  • Prüfung der Wirksamkeit des zusätzlichen Potentialausgleichs: alle 3 Jahre
  • Monatlich 1 Funktionstest: sichere Versorgung mit Verbrennungskraftmaschinen:
    bis die Nennbetriebstemperatur erreicht ist; in der Regel sind hierfür min. 50 % der Nennlast erforderlich.
  • Alle 12 Monate für „Dauerbetrieb“:
  • sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: 60 min.
  • In allen Fällen sollen von 50 % als kleinster Wert bis 100 % der Nennleistung der Sicherheitsstromquelle übernommen werden
  • Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag durch Messung: alle 3 Jahre
  • Nachweis des Auslösens des Fehlerstroms
  • Schutzeinrichtungen (RCDs) bei Bemessungsdifferenzstrom: halbjährlich
  • Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke gemäß DIN VDE 0100 -718.
  • Der Hersteller (Errichter) hat in der Betriebsanleitung den Betreiber auf die nachfolgend aufgeführten, notwendigen wiederkehrenden Prüfungen aufmerksam zu machen
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